Wir bieten anspruchsvolle Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsleistungen für mittelständische Unternehmen, Genossenschaften, Freiberufler sowie Kollegenpraxen.
Wir führen gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen und Lageberichten gemäß § 317 HGB durch. Unsere Prüfungen betreffen Unternehmen unterschiedlicher Branchen, allerdings mit bewährten Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich der Landwirtschaft sowie des Groß- und Einzelhandels.
Von der Rechtsform her überwiegen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Genossenschaften. Ergänzend zu den Pflichtprüfungen erfolgen auf Wunsch die steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung der geprüften Unternehmen.
Die Dr. Kloppenburg und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f WPO ordnungsgemäß in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
Wir führen fundierte freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen für nicht prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Personengesellschaften durch.
Eine freiwillige Prüfung stärkt das Vertrauen von Banken, Investoren, Geschäftspartnern und Gesellschaftern in die wirtschaftliche Solidität und die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens Ihres Unternehmens.
Zugelassener Prüfer für Qualitätskontrolle: Seit dem 05.03.2001 ist Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Günter Kloppenburg als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a ff. WPO zugelassen. Die Zulassung durch die Wirtschaftsprüferkammer ist unbefristet.
Wir führen für Berufskollegen, Einzelprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die gesetzlich geforderten Qualitätskontrollprüfungen durch – objektiv, praxisorientiert, kollegial und mit gewissenhaftem Qualitätsanspruch.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung aller steuerlichen Pflichten und der strategischen Optimierung Ihrer steuerlichen Situation:
Eine fundierte betriebswirtschaftliche Basis ist der Schlüssel für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Wir beraten und begleiten Sie bei: